Förderung für Heizungstausch auf erneuerbare Energie
Grundlage
Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.
Bedingungen
- Allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Anlage wurden durch den/die Förderungswerber/in eingeholt
- Die Sanierungsförderung Land Tirol, Abt. Wohnbauförderung (Umbau oder Sanierung) wurde gewährt – der Auszahlungsbrief („Zusicherung“) der Abteilung Wohnbauförderung sind diesem Antrag beizulegen.
Hinweis: förderfähige Heizanlagen/Wärmepumpen sind unter produktdatenbank-get.at einsehbar - der/die Förderungswerber/in die errichtete Anlage ordnungs- und bestimmungsgemäß betreibt
- Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen bzw. Haushalte – der gewerbliche und industrielle Bereich ist von der Förderung ausgenommen
Förderhöhe
Die Förderung beträgt je (Zentral-)Heizungsanlage:
Pelletskessel € 400
Hackgut- und Stückholzkessel € 400
Wärmepumpe:
Luft € 400
Erdwärme (Sonde und Flachkollektor) € 400
Grundwasser € 400