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Überblick zum System der Entsorgung
in unserer Gemeinde
Restmüll, Bio-Abfälle und Kunststoffverpackungen werden von der Müllabfuhr der Gemeinde direkt am Grundstück abgeholt und zur Entsorgung gebracht. Dafür sind entsprechende Behältnisse zu verwenden, die in der Abfuhrverordnung definiert sind.
Entsorgungskalender
Am Entsorgungskalender finden Sie alle Termine des Jahres an denen Abfälle entsorgt werden können. Bitte beachten Sie auch die Aussendungen der Gemeinde und Mitteilungen im Gemeindeblatt.
Bioabfälle
Bioabfälle aus dem Küchenbereich sind in einem geeigneten Bioabfallkübel mit Deckel bis zur Abholung zu sammeln. Der Bioabfallbehälter ist mit der Jahresvignette zu bekleben, nur so gekennzeichnete Behälter werden von der Müllabfuhr entleert. Die Entleerung findet jeden Montag ab 7:00 Uhr statt. Die Verwendung von geeigneten Bioabfallsäcken, z.B. aus Maisstärke, wird empfohlen. Die bisher gebräuchlichen Bioabfallsäcke können weiterhin als Innensack im Behälter verwendet werden und sind zu einem Preis von 0,10€/Stk. im Gemeindeamt erhältlich. Die Bioabfallsammelsäcke bestehen aus natürlichen und nachwachsenden Rohstoffen. Es wird daher eine kühle (15 bis 20 Grad C) und trockene Lagerung empfohlen. Unbedingt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen! Bei richtiger Lagerung haben die Bioabfallsäcke eine Mindesthaltbarkeit von 12 bis 18 Monaten, bei optimaler Lagerung noch länger!
Kuntstoff (Gelber Sack)
Kunststoffverpackungen werden in einem eigenen System (Gelber Sack) gesammelt. Die Abholtermine sind am Entsorgungskalender ersichtlich. Bitte stellen Sie die Säcke vor 7:00 Uhr zur Abholung bereit. Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Abfall-ABC. Falls für den Abholer erkennbar ist, dass „Fehlwürfe“ (Dinge die nicht in den Gelben Sack gehören) im Sack sind, so wird er diesen nicht mitnehmen. Sie können dann erst beim nächsten Termin (in 4 Wochen) die sauber getrennten Abfälle und Verpackungen entsorgen.
Ab 2025 wird es zu einer Systemumstellung bei der Kunst- und Verbundstoff, sowie Metallsammlung kommen.
Recyclinghof Bahnhofstraße (Bauhof)
Wertstoffe wie Papier und Karton, Metallverpackungen, Altglas-Verpackungen und Kaffeekapseln aus Aluminium werden am Recyclinghof der Gemeinde gesammelt.
Gartenabfälle
werden am Recyclinghof in Kleinmengen (bis 1m³) angenommen! Größere Mengen, sind direkt zur KOMPOSTIERANLAGE der Fa. LENER-HACKGUT GmbH (ehemalige Verbandskompostieranlage) zu bringen. Annahmezeiten: Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung: 05224 66197. Angenommen werden: Gras-, Strauch- und Gartenabfälle, Strauchschnitt, Wurzelstöcke, Friedhofsabfälle. Einfahrt von der Bundesstraße.
Entsorgung von Kaffee- und Teekapseln (beispielsweise Nespresso)
Sammlung von gebrauchten Kaffee- und Teekapseln (z.B. Nespresso und „Spezial.T“ von Nestlé)
Kaffee- und Teegenuss in Kapselform wird bei den TirolernInnen immer beliebter. Durch den erhöhten Konsum steigen auch die Kapselmengen, die bisher nur im Restmüll entsorgt wurden. Im Recyclinghof WEER werden gebrauchte Kapseln für portionierten Kaffee und Tee (mit Inhalt) aller Sorten aus Aluminium verschiedener Hersteller wie beispielsweise Nespresso und Nestlé kostenlos übernommen.
Diese Kaffee- und Teekapseln werden im Recyclinghof WEER kostenlos übernommen und einer ökologisch sinnvollen stofflichen Wiederverwertung zugeführt. Gesammelt werden mitunter Nespresso-Kaffeekapseln und „Special.T“-Teekapseln aus Aluminium und Nespresso-Kaffeekapseln als Aluminium-Verbund (sogenannte „Tabs“).
Die im Recyclinghof sortenrein gesammelten Kapseln werden mittels Sammeltransportlogistik zu einem Verwertungsbetrieb gebracht, der die Abtrennung des Aluminiums von Kaffee- und Teerückständen durchführt.
Aluminium ist ein wertvoller Rohstoff, der zu 100 % und beliebig oft wiederverwertet werden kann. In Aluminiumhütten wird das gewonnene Aluminium für die Produktion neuer Aluminium-Produkte verwendet. Dabei werden nur noch 5 % der Energie benötigt, die bei Verwendung von neuem Aluminium eingesetzt werden muss.
Auch die gesammelte Masse an Kaffee und Tee wird sinnvoll verwertet. Die enthaltene Energie wird über Fermentation zu hochreinem Biogas umgewandelt. Biogas wird als alternativer Energieträger verwendet, die Verwertung der Feststoffe erfolgt in der Kompostierung.
Im Gewerbegebiet: Dorf 23, 6136 Pill
Grundsätzliches
Die Haushalte der Mitgliedsgemeinden haben eine digitale Zutrittskarte erhalten. Diese Karte ist für die Inanspruchnahme des Recyclinghofes mitzuführen. Bei der Einfahrt wird der Bürger* registriert und sofern kostenpflichtige Abfälle abgeladen werden, die Kosten auf das „Kundenkonto“ bei der jeweiligen Gemeinde verbucht. Die jeweiligen Entsorgungspreise entnehmen Sie bitte dem Anschlag im Recyclinghof. Bitte beachten: Jede Einfahrt verursacht Fix-Kosten die nach Häufigkeit der Einfahrten der jeweiligen Gemeinde angelastet werden. Vermeiden Sie deshalb unnötige Entsorgungsfahrten mit wenig Material und fahren Sie nur zum Recyclinghof, wenn Sie ihre vollen Behälter entleeren wollen. Auch die Abgabe von Wertstoffen wie Glasflaschen, Altpapier oder Eisenschrott verursacht diese Kosten.
Abfall
Am Regionalen Recyclinghof im Gewerbegebiet können neben den oben erwähnten Wertstoffen auch noch weitere Abfälle entsorgt werden: Sperrmüll, Altholz, Gartenabfälle, Eisen- und sonstiger Metallschrott, Elektro-Schrott, Haushaltsmaschinen und -geräte, Flachglas, Spiegel, Styropor, Altspeisefett und Speiseöl, Problemstoffe, Bauschutt und Baustellenabfälle.
Ihr sitzt gemütlich im Garten mit einem Buch und einem Kaffee in der Hand. Plötzlich ein beißender Geruch in der Luft, graue Schwaden hüllen euch ein. Was ist passiert? Irgendwer heizt ein! Es wird nicht Holz eingeheizt, sondern Abfall verbrannt. Schluss mit der Gemütlichkeit, ab ins Haus, Türe zu, Fenster zu und ärgern. Weil anzeigen wollen wir den lieben Nachbarn ja auch nicht.
Es ist fast nicht zu glauben, aber es gibt sie noch immer die „Müllsparer“. Sie brauchen keinen „Gelben Sack“ und den Weg zum Recyclinghof sparen sie sich auch. Schließlich hat man ja einen Herd oder Ofen. Welchen Schaden sie hier in mehrerlei Hinsicht anrichten, interessiert sie nicht.
Wer Abfall verbrennt, gefährdet sich und seine unmittelbare Umgebung. Das Verbrennen von Müll ist besonders problematisch und wird in seinen Auswirkungen nicht selten unterschätzt. Oft steckt aber auch keine böse Absicht dahinter, sondern nur Unwissenheit. So ist beispielsweise Altholz in den meisten Fällen mit Lösemitteln behandelt, beschichtet oder verunreinigt und damit Abfall.
Nur „naturbelassenes“ Holz mit einem Wassergehalt von weniger als 20 % sowie hochwertige Holz- und Rindenbriketts, die der ÖNORM entsprechen, dürfen verbrannt werden. Verwendet man zu feuchtes Holz, entstehen Rußpartikel, die wiederum in der Umgebung der Feuerstelle zu Boden sinken. Wir atmen sie ein und verunreinigen den Boden, wo wir im Sommer unser Obst und Gemüse anbauen.
Bitte Keine Abfälle Verbrennen
Abfälle jeglicher Art – ausgenommen unbehandeltes Holz – dürfen auf keinen Fall im Ofen oder Zusatzherd verbrannt werden! Es ist außerdem unlogisch wenn man Verpackungsabfälle, für deren Entsorgung man beim Einkauf bereits bezahlt hat, einheizt und dabei die Luft verpestet und die eigene Heizungsanlage ruiniert. BITTE zeigt Verantwortung für die UMWELT und entsorgt eure Abfälle richtig!
Müllverbrennung ist strafbar
Wer also Kunststoffabfälle, Hausmüll oder mit Schadstoffen belastetes Altholz verbrennt, vergiftet Luft und Boden in seiner unmittelbaren Umgebung mit gefährlichen Substanzen wie Salzsäuregasen, Formaldehyd und krebserregenden Dioxinen. Die Giftstoffe werden eingeatmet oder können über den Garten in den Nahrungskreislauf gelangen. Auch das Verbrennen von Kartonagen, Holzsteigen und bedrucktem Papier setzt Giftstoffe frei.
Müllverbrennung ist nachweisbar
Ein Verdacht auf Müllverbrennung liegt nahe, wenn die Holzasche nicht fein und hellgrau bis weiß, sondern dunkel ist und Verunreinigungen aufweist. Müllverbrennung hinterlässt auch entsprechende Spuren an der Heizanlage und am Kamin. Wer Abfall verbrennt, ruiniert die eigene Heizanlage und muss mit hohen Sanierungskosten rechnen. Abfallverbrennung kann von Experten nachgewiesen werden.
Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Weer auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments
- Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Weer gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie im nächsten Absatz. PDF herunterladen
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Für die Prüfung der elektronischen Signatur auf einem elektronischen Dokument steht unter dem Link www.signaturpruefung.gv.at ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.
Legalisator
Was ist das eigentlich ein Legalisator?
Er ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge usw.) zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen.
Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Weer wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Legalisierungsgebühr:
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.04.2023, BGBl.Nr.135/23, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
- € 3,00 bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert
- € 7,00 bei einem Wert über € 700,00 bis € 3.000,00
- € 9,00 bei einem Wert über € 3.000,00 bis € 7.000,00
- € 24,00 bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00
- € 31,00 bei einem Wert über € 35.000,00
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten. Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.
Legalisator: Mag. Josef Haim | +43 5224 68110-21