Förderung für Energieberatung
Grundlage
Grundlagen für die Förderung sind die vom Gemeinderat der Gemeinde Weer am 15.12.2022 beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Energiesparmaßnahmen, gültig ab 01.01.2023.
Bedingungen
- Der Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde Weer
- Die Energieförderung setzt voraus, dass die Beratung durch Energieagentur Tirol, die unabhängige Energieberatungsstelle des Landes, vorgenommen wird. Die Rechnung oder der Zahlungsnachweis ist dem Ansuchen beizulegen.
Förderhöhe
Die Kosten der Energieberatung vor Ort in Höhe von € 180 (Gebäude mit max. 2 Wohneinheiten), € 300 (Gebäude ab 2 Wohneinheiten) sowie die Telefonberatung mit Protokoll (z.B. für „Raus aus Öl und Gas“ Förderung) in Höhe von € 78 durch den Verein „Energie Tirol“ werden zu 100% gefördert und werden gegen Vorlage der Rechnung bzw. des Zahlungsbeleges von der Gemeinde ausbezahlt.